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Erste Schritte nach der Diagnose

Orientierung, Rechte und Hilfen im Moment der Sprachlosigkeit

Das Wichtigste zuerst: Ihr müsst jetzt nichts überstürzen.

Wenn das Herz eures Kindes aufgehört hat zu schlagen, besteht medizinisch meist kein Grund zur sofortigen Eile. Ihr habt das Recht, nach Hause zu gehen, eine Nacht zu schlafen, die Hebamme anzurufen und in Ruhe zu entscheiden, wie die nächsten Schritte aussehen sollen.

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1. Zeit nehmen & Erinnerungen schaffen

Diese wenigen Stunden sind oft die einzige Zeit, die ihr mit eurem Kind habt. Scheut euch nicht, diese Momente bewusst zu gestalten:

  • Haltet euer Kind im Arm, betrachtet es und sprecht mit ihm.
  • Nehmt Hand- und Fußabdrücke (Krankenhäuser haben dafür oft Stempelkissen oder Gipssets).
  • Macht Fotos – auch von Details wie den kleinen Händen oder Füßen.
  • Dein-Sternenkind Stiftung (DSK): Ehrenamtliche Fotografinnen und Fotografen kommen bundesweit kostenlos und rund um die Uhr ins Krankenhaus, um professionelle und liebevolle Erinnerungsbilder zu machen (dein-sternenkind.eu).
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2. Hebammenhilfe steht euch gesetzlich zu

Unabhängig von der Schwangerschaftswoche hat jede Frau in Deutschland gesetzlichen Anspruch auf die Begleitung durch eine Hebamme (vor, während und nach dem Verlust). Die Kosten werden vollständig von der Krankenkasse übernommen. Eine Hebamme überwacht nicht nur die körperliche Rückbildung, sondern steht euch auch emotional zur Seite.

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3. Bestattungsrecht in Schleswig-Holstein

Jedes Kind hat das Recht auf einen würdevollen Ort der Ruhe:

  • Totgeborene Kinder (ab 500 g): Unterliegen der regulären Bestattungspflicht.
  • Fehlgeborene Kinder (unter 500 g): Ihr habt als Eltern das uneingeschränkte Bestattungsrecht. Ihr könnt euer Kind in einer eigenen Grabstätte beisetzen lassen oder an den oft kostenfreien Sammelbeisetzungen für Sternenkinder teilnehmen, die Friedhöfe und Kliniken regelmäßig anbieten.
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4. Rechtlicher Schutz & Mutterschutz

Nach einer Totgeburt greift der reguläre, volle Mutterschutz (in der Regel 14 Wochen, inklusive Kündigungsschutz).

Bei frühen Verlusten besteht jederzeit das Recht auf eine Krankschreibung durch die gynäkologische Praxis oder Hausarztpraxis, um die notwendige Zeit zum körperlichen und seelischen Heilen zu erhalten.

Akute Hilfe & Notfallnummern